In der Schweiz schreibt das Gesetz den 13. Lohn nicht zwingend vor. Er wird erst obligatorisch, wenn er im Arbeitsvertrag, im Personalreglement oder in einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) vereinbart ist.
Ein zu tiefes Einstiegsgehalt hat langfristige Folgen: Künftige Erhöhungen, oft prozentual berechnet, bleiben tiefer. Wer bereits bei der Einstellung verhandelt, vermeidet eine Lücke, die sich jedes Jahr vergrössert.
Der Bruttolohn ist der im Arbeitsvertrag vereinbarte Betrag. Er kann den Grundlohn, einen allenfalls vorgesehenen 13. Monatslohn, Prämien und Entschädigungen umfassen.